Tag: Gesundheitswesen

Personalbemessung Pflege: Vollzeitäquivalent & Personalschlüssel berechnen (Excel-Rechner)

Spätestens mit dem Inkrafttreten der neuen Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege werden sie für viele Pflegeheime wichtig: Die Vollzeitäquivalente. Dieser Wert gibt die tatsächliche Arbeitskapazität der Belegschaft an.

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Personalbemessung Pflege 2023: Was genau kommt auf Pflegeheime zu?

Zum 1. Juli 2023 tritt sie in Kraft: die neue Vorgabe zur Personalbemessung in der Pflege – kurz PeBeM. Jede vollstationäre Pflegeeinrichtung muss dann den individuellen Personalbedarf berechnen und entsprechend qualifiziertes Personal vorhalten. Für die tatsächliche Umsetzung gilt ein Übergangszeitraum bis 2025.

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Pflegestudie 2022: Mit Babyboomern wartet Mammutaufgabe

Dass die zunehmende Alterung der deutschen Bevölkerung besonders für die Pflege eine immense Herausforderung darstellt, ist bekannt. Einen genauen Blick auf das Problem hat jüngst die opta data Zukunftsstiftung mit ihrer Pflegestudie geworfen. Dazu befragte die Stiftung rund 1.000 deutsche Babyboomer zu Ihren Vorstellungen zum Thema Pflege. Das Fazit: die Babyboomer sind gleichzeitig Ursache und Lösung des Problems.

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MTA-Gesetz: Welche Änderungen kommen auf Schulen zu?

Im Rahmen des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“ strebt das Bundesgesundheitsministerium eine Aufwertung der Gesundheitsfachberufe an. Dazu gehört jetzt die Reform der medizinisch-technischen Ausbildungen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Dann ändern sich neben dem Rahmenlehrplan auch die einzelnen Berufsbezeichnungen.

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ATA-/OTA-Gesetz 2022: Was ändert sich?

Seit dem 1. Januar 2022 sind sie in Kraft: Die neuen Vorgaben zur Ausbildung zum anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und operationstechnischen Assistenten (OTA). Für mehr Qualität und Patientensicherheit soll die neue bundesweit einheitliche Ausbildung sorgen und gleichzeitig auf die anspruchsvollen Aufgaben vorbereiten, die auf die angehenden Nachwuchskräfte warten.

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Lebenslanges Lernen: Ohne geht’s nicht im Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen verändert sich praktisch andauernd etwas: Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und neue Erkenntnisse aus der Forschung. Daher ist lebenslanges Lernen für alle Berufe dieses Bereichs Pflicht. Wer die Weiterbildung der Mitarbeiter – zumindest teilweise – in den virtuellen Raum verlagert, reduziert Ausfallzeiten und hält sein Team immer auf dem neuesten Stand. Auch Pflichtweiterbildungen lassen sich so problemlos absolvieren.

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„Lieber halten als gewinnen“

In Deutschland fehlen 250.000 Pflegekräfte. Wir erleben einen hausgemachten Pflegenotstand“. Das sagte Rolf Höfert, Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbands, kürzlich dem Blogger Christian Cuypers von Der-Pflegebibel.de. Eine aktuelle Studie des Institut Krämer Marktforschung kommt zu dem Ergebnis, dass vier von fünf Pflegekräften ihre Berufswahl wiederholen würden. Sogar 96 Prozent aller Befragten sind grundsätzlich mit ihrer Arbeitsstelle zufrieden. Das wundert den gelernten Krankenpfleger gewaltig: „Dieses Ergebnis deckt sich nicht mit den Erfahrungsberichten, die uns zugetragen werden“. Er zieht zudem eine Studie der FH Münster aus dem Jahr 2011 heran. Demnach sind gerade die Hälfte der Interviewten mit ihrem Arbeitsplatz „alles in allem“ zufrieden. Bemängelt wurden vor allem die Arbeitsbedingungen in der Pflege.

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