Spätestens mit dem Inkrafttreten der neuen Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege werden sie für viele Pflegeheime wichtig: Die Vollzeitäquivalente. Dieser Wert gibt die tatsächliche Arbeitskapazität der Belegschaft an.
WeiterlesenSpätestens mit dem Inkrafttreten der neuen Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege werden sie für viele Pflegeheime wichtig: Die Vollzeitäquivalente. Dieser Wert gibt die tatsächliche Arbeitskapazität der Belegschaft an.
WeiterlesenZum 1. Juli 2023 tritt sie in Kraft: die neue Vorgabe zur Personalbemessung in der Pflege – kurz PeBeM. Jede vollstationäre Pflegeeinrichtung muss dann den individuellen Personalbedarf berechnen und entsprechend qualifiziertes Personal vorhalten. Für die tatsächliche Umsetzung gilt ein Übergangszeitraum bis 2025.
WeiterlesenIm Rahmen des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“ strebt das Bundesgesundheitsministerium eine Aufwertung der Gesundheitsfachberufe an. Dazu gehört jetzt die Reform der medizinisch-technischen Ausbildungen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Dann ändern sich neben dem Rahmenlehrplan auch die einzelnen Berufsbezeichnungen.
WeiterlesenSeit dem 1. Januar 2022 sind sie in Kraft: Die neuen Vorgaben zur Ausbildung zum anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und operationstechnischen Assistenten (OTA). Für mehr Qualität und Patientensicherheit soll die neue bundesweit einheitliche Ausbildung sorgen und gleichzeitig auf die anspruchsvollen Aufgaben vorbereiten, die auf die angehenden Nachwuchskräfte warten.
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