ATA-/OTA-Gesetz 2022: Was ändert sich?

Seit dem 1. Januar 2022 sind sie in Kraft: Die neuen Vorgaben zur Ausbildung zum anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und operationstechnischen Assistenten (OTA). Für mehr Qualität und Patientensicherheit soll die neue bundesweit einheitliche Ausbildung sorgen und gleichzeitig auf die anspruchsvollen Aufgaben vorbereiten, die auf die angehenden Nachwuchskräfte warten.

Antwort auf Forderungen von Ländern und Verbänden

Mit dem Gesetz kam der Bundestag der langjährigen Forderung der Bundesländer und Berufsverbänden nach einheitlichen Regelungen nach. Die bisher unterschiedlichen regionalen und lokalen Ausbildungsgänge schienen nicht länger zukunftstauglich. Außerdem wächst der Bedarf an Fachkräften in den Bereichen ATA und OTA stetig, analog zur generalistischen Pflegeausbildung soll das Gesetz dieser Herausforderung begegnen. 

Was ändert sich durch das neue ATA-/OTA-Gesetz?

Die vielleicht wichtigsten Änderungen sind die inhaltlichen Anpassungen des Lehrplans. In drei Ausbildungsjahren sollen die Nachwuchskräfte das grundlegende Wissen für den fachgerechten Umgang mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie für die Assistenz der Ärzte im Anästhesie- und OP-Bereich erlernen. Nicht zu kurz kommen soll in diesem sensiblen Arbeitsumfeld außerdem die Kommunikation mit den Patienten.

Die Lerninhalte sollen nicht trockene Theorie bleiben, sondern direkt im späteren Einsatzbereich erprobt werden. Dafür gliedert sich die Ausbildung in theoretische Unterrichtseinheiten, auf die ein praktischer Teil aufbaut. Für diesen gibt es ebenfalls neue Richtlinien, die unter anderem bei der Stundenverteilung berücksichtigt werden müssen. Ergänzend dazu findet eine praktische Ausbildung in Krankenhäusern und geeigneten ambulanten Einrichtungen statt.

Den Abschluss bildet eine staatliche Prüfung, die bundesweit anerkannt ist. Bisherige ATA-/OTA-Absolventen können sich ihren Abschluss mit einer Nachprüfung anerkennen lassen oder erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung auf Antrag.

Eine Praxisanleiterin gibt ihr Wissen an Pflegeschüler weiter

Die Änderungen in Kürze

Mit dem neuen ATA-/OTA-Gesetz ändern sich folgende Punkte:

  • Es darf kein Schulgeld mehr von den Auszubildenden verlangt werden
  • Auszubildenden erhalten eine angemessene Vergütung
  • Die dreijährige Ausbildung erhält theoretische und praktische Unterrichtseinheiten
  • Verschiedene inhaltliche Änderungen am Lehrplan
  • Es sind Praxiseinsätze in Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen vorgesehen

Betroffene Schulen können aber beruhigt sein: für die Umsetzung ist ein Übergangszeitraum bis 2028 vorgesehen. Die vollständige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung finden Sie im Gesetzestext.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Vorgaben

Für unsere Lösung für das Ausbildungsmanagement stellen wir Ihnen pro Ausbildungsgang jeweils ein Curriculum mit den Kompetenzschwerpunkten und eine Konfigurationsdatei zur Verfügung. Diese lässt sich direkt in unser Programm importieren und unterstützt sie bei der Planung für die ATA-/OTA-Ausbildung.

Schulen, die easySoft bereits einsetzen, finden diese Dateien im Kundenportal unter dem Punkt „Lehrpläne/Curricula“.

Über den Autor

Portrait von easySoft Senior Berater und Trainer Michael Jürgens

Wenn es um die Pflege geht, kann Michael Jürgens aus eigener Erfahrung sprechen: Als Lehrer für Pflegeberufe im Bereich OTA war er jahrelang an verschiedenen Schulen tätig. Seit inzwischen 14 Jahren gibt er für easySoft dieses Wissen an Einrichtungen und Unternehmen als Senior Berater / Trainer weiter.

4 Comments

  1. Angelika Voigt

    26. Oktober 2022 at 19:29

    Werte Damen und Herren,
    Meine Enkelin ist zur Zeit noch in der Schulausbildung (10. Klasse).
    Ihr Alter ist 15 Jahre. Wenn Sie die Schule beendet hat, ist Sie 16 Jahre und neun Monate.
    Zur Zeit macht Sie ein Praktukum im OP im Elbeklinikum Stade.
    Ab welchem Alter kann man eine Ausbildung zur OTA beginnen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Angelika Voigt

    • Jonathan Stadelmaier

      27. Oktober 2022 at 7:05

      Hallo Frau Voigt,

      das kommt in der Regel auf den Einzelfall und die Schule an. Am besten fragen Sie direkt bei der Ausbildungseinrichtung bzw. Schule an, bei der sich Ihre Enkelin bewerben möchten.
      Ich hoffe, diese Info hilft Ihnen weiter.
      Viele Grüße und Ihrer Enkelin viel Erfolg bei der Bewerbung 🙂

      • Sehr geehrte Damen und Herren,meine Tochter 18 Jahre macht zur Zeit ein Praktikum im OP.
        Sie wurde von der Leiterin gefragt „was denn seit diesem Jahr in der Ausbildung neu dazugekommen sei“,meine Tochter konnte diese Frage nicht beantworten und war etwas verwundert das so eine Frage gestellt wurde.
        Jedenfalls soll sie recherchieren was die Antwort ist.
        Bitte können Sie uns helfen.
        lieben Dank
        Jacky

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