Was bedeutet die Generalisierung der Pflegefachassistenzausbildung?
5. September 2024 // gepostet in Ausbildung
In den letzten Jahren ist der Pflegebereich aufgrund des demografischen Wandels und des steigenden Bedarfs an qualifizierten Pflegekräften immer mehr unter Druck geraten. Um den Herausforderungen im Gesundheitssystem besser zu begegnen, hat das Bundeskabinett das Pflegefachassistenzgesetz beschlossen.
Dieses Gesetz strukturiert die Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen neu und sorgt für eine bundesweite Vereinheitlichung. Aber was genau bedeutet das?
Was ist das neue Pflegefachassistenzgesetz?
Das Pflegefachassistenzgesetz soll die 27 verschiedenen, bisher landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegefachassistenzausbildungen durch eine bundeseinheitliche Ausbildung ersetzen. Diese neue Ausbildung führt zum Berufsabschluss „Pflegefachassistent“ und ermöglicht den Auszubildenden, in verschiedenen Bereichen der Pflege tätig zu werden – darunter die stationäre Langzeitpflege, ambulante Pflege und stationäre Akutpflege.
Ziel dieser Reform ist es, Pflegefachassistenten breiter einsetzbar und den Beruf attraktiver zu machen. Insbesondere eine angemessene Ausbildungsvergütung und verbesserte Karriereperspektiven sollen dazu beitragen.
Wie lange dauert die neue Pflegefachassistenzausbildung?
Die Ausbildungsdauer für die Pflegefachassistenz beträgt 18 Monate in Vollzeit. Die Dauer ist jedoch nicht unumstritten: So betonte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, dass eine 24-monatige Ausbildungszeit notwendig sei, um die theoretischen und praktischen Kompetenzen für eine hochwertige Berufsassistenz zu entwickeln. Vogler hatte zudem einen Schulabschluss als zwingende Voraussetzung gefordert, um den Beruf auszuüben.
Für Personen mit Berufserfahrung oder anderen Qualifikationen gibt es die Möglichkeit, die Ausbildungszeit auf 12 Monate zu verkürzen. Ein Hauptschulabschluss bleibt in der Regel Voraussetzung, jedoch gibt es Ausnahmen, wenn die Pflegeschule eine positive Prognose für den erfolgreichen Abschluss stellt.
Warum die Generalisierung?
Das Pflegefachassistenzgesetz soll laut dem Bundesministerium mehrere Vorteile bieten. Erstens sorge es dafür, dass Pflegefachassistenten vielseitiger und flexibler in ihrer Arbeit eingesetzt werden könnten. Sie erwerben fundiertes Wissen in verschiedenen pflegerischen Bereichen – von der Altenpflege über die Krankenpflege bis hin zur Kinderkrankenpflege. Dadurch könnten sie flexibel in unterschiedlichen Einrichtungen tätig sein, was sowohl für die Fachkräfte als auch für die Arbeitgeber von Vorteil wäre.
Zweitens vereinfache die Generalisierung der Ausbildung die Ausbildungslandschaft. Anstelle von zahlreichen unterschiedlichen Ausbildungsformen der einzelnen Länder tritt eine einheitliche Regelung, die bundesweit gilt.
Des Weiteren sollen sowohl die Auszubildenden selbst, als auch ihre späteren Arbeitgeber von höherer Flexibilität profitieren. Bisher mussten sich Auszubildende früh auf einen speziellen Bereich festlegen. Mit dem neuen Modell erhalten sie eine breitere Grundausbildung und können sich später spezialisieren. Die Hoffnung: Auf diese Weise sind die neuen Fachkräfte flexibler einsetzbar und können bei Personalengpässen einfacher unterstützen.
Herausforderungen des neuen Gesetzes
Natürlich bringt die Einführung einer generalisierten Pflegefachassistenzausbildung auch Herausforderungen mit sich. Die Umstellung der Ausbildungsinhalte und -strukturen erfordert Zeit und Ressourcen. Ausbildende müssen sich auf neue Inhalte einstellen und auch die Praxis muss sich anpassen. Zudem muss gewährleistet werden, dass trotz der Generalisierung das spezifische Fachwissen in den einzelnen Pflegebereichen nicht verloren geht. Hier sind eine gezielte Weiterbildung und Spezialisierung nach der Grundausbildung entscheidend.
Was müssen Sie jetzt beachten?
Besonders wichtig ist die Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes über einen Ausgleichsfonds, der ab dem 1. Januar 2025 vorbereitet wird. Dieser stellt sicher, dass die Ausbildungskosten gedeckt werden und somit möglichst viele junge Menschen diesen Beruf ergreifen können. Mit dem neuen Gesetz haben die Auszubildenden zudem Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die genaue Höhe ist allerdings bisher nicht bekannt.
Des weiteren müssen Pflegeschulen ihre Lehrpläne und Strukturen an die neuen Vorgaben anpassen, um die Generalisierung der Pflegefachassistenzausbildung umzusetzen.
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