Zum 1. Juli 2023 tritt sie in Kraft: die neue Vorgabe zur Personalbemessung in der Pflege – kurz PeBeM. Jede vollstationäre Pflegeeinrichtung muss dann den individuellen Personalbedarf berechnen und entsprechend qualifiziertes Personal vorhalten. Für die tatsächliche Umsetzung gilt ein Übergangszeitraum bis 2025.

Was ist die Personalbemessung?

Mit der Personalbemessung stellen stationäre Pflegeeinrichtungen fest, wie viel Personal sie mit welcher Qualifikation einstellen müssen. Diese Vorgabe orientiert sich am tatsächlichen Bedarf und berücksichtigt neben der Anzahl der Heimbewohner auch deren Pflegegrad. Für eine Person des Pflegegrads 5 werden also entsprechend mehr Fachkräfte benötigt als für eine Person mit niedriger Pflegebedürftigkeit.

Wie berechnet man den Personalbedarf in der Pflege?

Nach den neuen Vorgaben muss jede Einrichtung den eigenen Personalschlüssel individuell berechnen. Als Grundlage dient dabei der sogenannte Case-Mix. Er ergibt sich aus allen Heimbewohnern und deren jeweiligem Pflegegrad.

Darauf aufbauend kann der Personalbedarf bestimmt werden. Grundsätzlich sind vier verschiedene Qualifikationsstufen vorgesehen:

  • Pflegefachkräfte
  • Assistenzkräfte mit zweijähriger Ausbildung
  • Assistenzkräfte mit einjähriger Ausbildung
  • Hilfskraftpersonal ohne relevante Ausbildung

Wieviel Personal pro Bewohner eines bestimmten Pflegegrads vorgesehen ist, regelt die Personalbemessung. Für einen Bewohner des Pflegegrads 5 verlangt das Gesetz etwa den Einsatz einer Pflegefachkraft mit mindestens 0,3842 Vollzeitäquivalenten. Die exakte Aufschlüsselung ist unter § 113c Sozialgesetzbuch XI zu finden. Um Sie bei der Errechnung zu unterstützen, stellen wir Ihnen einen kostenlosen Excel-Rechner zur Verfügung.

Was ist das Ziel der Personalbemessung?

Zitat aus der Roadmap des Bundesgesundheitsministeriums: "Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist eine gute und professionelle pflegerische Versorgung zu sichern. Dazu bedarf es einer hinreichenden Anzahl an Pflegefachpersonen und weiteren beruflich Pflegenden."

In seiner Roadmap setzt sich das Gesundheitsministerium zum Ziel, mit der Personalbemessung langfristig eine gute und professionelle Pflege zu sichern. Bereits jetzt schon sind vielerorts die Pflegekräfte rar. Ein Problem, das sich mit der alternden Bevölkerung und dem Fachkräftemangel weiter verschärfen wird. Die der Personalbemessung zugrunde liegende Studie zeigte, dass heute schon viele erforderliche Interventionen in Pflegeeinrichtungen nicht oder nur unvollständig durchgeführt werden. Doch je höher der Personalschlüssel des Heims, desto seltener trat dieses Problem auf. Die Hoffnung: Mehr Fach- und Assistenzpersonal, mehr Qualität bei der Pflege.

Zudem strebt das Gesundheitsministerium eine optimale Verteilung der ohnehin knappen Personalressourcen im Pflegebereich an. Die begehrten Pflegefachkräfte sollen künftig nur noch die Aufgaben übernehmen, für die eine Fachkraft erforderlich ist. Weniger komplexe Tätigkeiten fallen dann in den Zuständigkeitsbereich der Assistenzkräfte.

Wo lauert die größte Herausforderung?

Das führt direkt zur Herausforderung: Bisher war es für Pflegeheime kaum lohnenswert, Assistenzkräfte einzustellen. Nach derzeitigen Standards zählen sie nicht als Fachkräfte und dürfen daher auch keine Medikamente ausgeben. Ungelernte Hilfskräfte sind wirtschaftlicher, weil sie nahezu dieselben Tätigkeiten übernehmen – bei weniger Lohn.

Prof. Dr. Heinz Rothgang – Projektleiter der Studie zur Personalbemessung – schätzt daher den Personalmehrbedarf bei Pflegeassistenzkräften auf 69 %. Eine Folge der vernachlässigten Ausbildung eben dieser Personengruppe. In manchen Bundesländern gibt es nicht einmal eine entsprechende Ausbildungsstruktur.

Auch wenn für die Umsetzung noch bis 2025 Zeit bleibt, lohnt es sich für vollstationäre Pflegeeinrichtungen, jetzt schon einen genauen Blick auf die Anforderungen der Personalbemessung zu werfen. Gleiches gilt für Pflegeschulen: Wer jetzt seine Ausbildungsgänge zur Pflegefachassistenz ausbaut oder den Ausbildungsgang generell ins Angebot aufnimmt, ist in zwei Jahren vorbereitet. Die Vorsorge könnte sich auszahlen.

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    Ich arbeite seit 17 Jahren in einem Seniorenheim als examinierte Fachkraft und zu Zeit bin ich total überfordert. Da die letzte Jahre vieles falsch gelaufen ist müssen wir es verbessern. Haben zu Zeit mehrere Schulungen und man hat uns erzählt dass wir Fachkräfte zukünftig nur die Bewohner mit PG 4 und 5 pflegen dürfen weil die Assistentskräfte nicht genügend ausgebildet sind. Die Assistentskräfte mit der 2 und 1 jähriger Ausbildung dürfen nur bis PG 3 pflegen und die ohne Ausbildung PG 1 und 2.
    Außerdem wird keine Bezugspflege mehr geben, wir sollen über das ganze Einrichtung rotieren.
    Ist das die Zukunft der Pflege? Wo bleibt noch die Zeit für die Behandlungspflege und vor allem für die Bewohner?

    • Auch bei uns kursieren alle möglichen Gerüchte/Ideen/Aussagen über neue Vorgaben, aber am Ende des Tages wird sich sowieso nichts umsetzen lassen und alles beim üblichen bleiben: Unterbesetzung (bei uns 40 Bewohner, teils schwer pflegebedürftig) und du hüpfst im Frühdienst zu dritt, zu viert umher und versuchst, alles unter einen Hut zu bekommen, im Spät zu zweit, zu dritt. Fachkraftaufgaben erledigst du TÄGLICH ein, zwei oder gar drei Stunden lange NACH dem Dienst. Total erschöpft, wenn mal frei, dann nur am schlafen, eigenes Leben: Fehlanzeige. Ich sehe keinen Silberstreif am Horizont, weil selbst wenn wir mehr Personal hätten, es ergeben sich so viele Probleme daraus, dass so viele ungelernt sind. Egal, wie du einarbeitest, egal, wie oft du was erklärst: Schlecht gelagert, neue Wunden, dies, das. Was machst du also? Erledigst Vieles selbst, damit nicht wieder ein Rattenschwanz an Doku usw folgt. Keine Ahnung, wie die unsägliche Politik sich so manches vorstellt, aber was ich auf jeden Fall dazu sagen kann: Hört auf, uns mit ewig neuen Vorgaben und Bürokratie zu nerven! Tut was, damit auf die Jahre mehr ausgebildetes Personal nachkommt! Aber statt dessen bereits Erwähntes und obendrauf die ‚tolle‘ Offensive, Leute aus dem Ausland zu generieren, mit denen du (und die Bewohner) dich rumplagen kannst, weil sie nichts verstehen, nichts begreifen!

  • Hallo, ich bin Pflegeassistent mit 1 Jährige Ausbildung . In meiner Einrichtung wurde mir gesagt dass ich Seit 1 Juli Bewohner mit Pflegestufe 4 und 5 versorgen sollte . Außerdem gehören zu meinen Aufgaben , Tabletten umtopfen und vergeben , Insulin spritzen . Helfer Ohne Ausbildung versorgen jetzt Bewohner mit 2 und 3 Pflegestufe . Ich möchte wissen ob das richtig ist nach der neue Personalbemessung ? oder kommt drauf an in welche Einrichtung man arbeitet ?

    • Hallo, leider können wir zu Einzelfällen keine Einschätzung abgeben. Bei weiteren Fragen gehen Sie am besten auf Ihre zuständige Pflegedienstleitung zu.

      • Ja da sieht man es mal wieder! Keine Konkretisierung und auf die verweisen die gerade die Pflegenden so arbeiten lassen! Feige wenn ich ehrlich sein soll. Blos nicht auf eine konkrete Aussage fest nageln lassen , Herr Stadelmaier.

        • Hallo Frau Hüllenkremer,
          danke für Ihre Rückmeldung. Ich befürchte, dass Sie da einem Missverständnis aufsitzen. Wir sind ein Softwareanbieter für Bildungsmanagement und Personalentwicklung mit Fokus auf die Pflegebranche. Daher berichten wir in diesem Blog über entsprechende gesetzliche Anforderungen. Auf die rechtlichen Rahmenbedingungen selbst haben wir dementsprechend keinen Einfluss. Daher können wir auch keine Rechtsberatung im Einzelfall anbieten.

          Wenn Sie nicht auf Ihre Pflegedienstleistung zugehen möchten, können Sie sich alternativ auch an die WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) wenden.

          Herzliche Grüße
          Jonathan Stadelmaier

  • Hallo zusammen, wir sprechen von Pfflegenotstand und befinden uns schon lange 20 nach 12.Da wird einem mitgeteilt, dass man als langjährige Mitarbeiterin Arzthelferin und Wundexpertin gesagt, dass man keine Beratungen nach 37.3 machen darf. Warum macht der Gesetzgeber motivierten Mitarbeitern solche Probleme. Da wundert es mich nicht, daß wir die Pflege verlassen werden. Hier wird nicht gehandelt wie es die Pflege dringend benötigt. Schade. Fragt bitte einfach mal die Mitarbeiter selbst ehe solche Gesetze verabschiedet werden.

  • Dürfen Azubis Pflegefachfrau-/Mann alleine eine komplette Station Stat. Langzeitpflege führen? 2. Lehrjahr?Eigentlich laufen sie nur zusätzlich im Personalschlüssel. Ist das irgendwo gesetzlich geregelt?

    • Was verdiene ich dann als Fachkraft nach dem neuen Personalbemessungsgesetz. Ich arbeite schon fast 30 Jahre in der Pflege bin seid März diesen Jahres bei einen neuen Arbeitgeber und mach die Weiterbildung zur Gerontofachkraft. Da ja die ID Nummer mit dem Gehalt verbunden ist.

      • Hallo, für solche spezifischen Fragen können wir leider keine genaue Auskunft geben. Wenden Sie sich hierzu am besten an Ihre Pflegedienstleitung.
        Herzliche Grüße

    • Hallo! Nein, das Personalbemessungsverfahren nach §113c SGB XI gilt ausschließlich für die vollstationäre Langzeitpflege. Für die ambulante Pflege ist der Gesetzgeber zu dem Schluss gekommen, dass eine Personalbemessung, welche sich am Bedarf der Pflegebedürftigen ausrichtet, in dieser Form nicht möglich ist.

      Das Bundesgesundheitsministerium will jedoch prüfen, wie Pflegekräfte in der ambulanten Pflege entlastet werden können. Dazu gibt es auch eine Roadmap, die Sie hier finden: Roadmap zur Einführung eines Personalbemessungsverfahrens.

  • Darf ich dann als gelernter Altenpflegehelfer auf Anweisungen welche Aufgaben machen Tabletten verteilen und insolin spritzen

    • Hallo,
      leider können wir solche individuellen Anfragen nicht verbindlich beantworten. Wenden Sie sich für nähere Informationen am besten an Ihre Pflegedienstleitung.

  • wie ist es mit Gerontfachkräften die in der Beschäftigung arbeiten dazu finde ich nirgens Angaben ,überhaupt wie rechnet sich dann der Soziale Dienst Beschäftigung

    • Ja, das möchte ich auch mal wissen, ich bin auch als Gerontopsychiatrische Fachkraft in der Sozialen Therapie und Betreuung beschäftigt, nicht mehr in der Pflege. Da möchte ich auch nicht mehr hin, doch wer weiß wie sich das jetzt ändern wird. Nachwuchs gibt es keinen.
      Auch die Betreuungsassistentinnen sind verunsichert, ob sie, wie nicht schon soviele, auch in der Pflege landen werden. Ich bin gespannt was diese Neuerung wirklich bringt, wenn jetzt schon niemand da ist, den man einstellen kann. Und auch niemand den Beruf lernen möchte. Es kommen immer schwerere multimorbid erkrankte Menschen in die Pflegeheime und sie bekommen nicht gleich den Pflegegrad den sie verdienen. Eigenlich wären deswegen mehr Fachkräfte notwendig, als weniger um die Fachhelfer zu unterstützen in jeglicher Tätigkeit, auch bei der Körperpflege. Man wird sehen.

  • Hallo
    Ich bin 21 Jahre in der Pflege ohne Ausbildung Welche neue Aufgaben könnten auf mich zukommen muss ich raus aus dem Pflege
    LG

    • Hallo, Hilfskräfte ohne relevante Ausbildung sind nach der neuen Personalbemessung nach wie vor vorgesehen. Fragen Sie für eine genaue Auskunft in Ihrem Fall am besten direkt bei Ihrer Pflegedienstleitung nach.

  • Ich bin Arzthelferin und habe die Weiterbildung zum Allragsbegleiter nach 43b. Eine Weiterbildung in Führen und leiten. Habe die Stelle Leitung Soziale Betreuung seit 10 Jahren. Mein Team umfasst 7 Betreuungskräfte mit 43b.
    Was bedeutet das neue Gesetz mit meiner Qualifikation als Leitung ?

    • Hallo,

      für eine fundierte Antwort auf diese Frage wenden Sie sich am besten an die zuständige Behörde. Das ist in der Regel die WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht), die im Einzelfall prüft und ggf. das weitere Vorgehen festlegt.
      Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

      Herzliche Grüße

      • Hallo,
        Fragen zu Einzelfällen können wir leider nicht zuverlässig beantworten. Wenden Sie sich am besten an Ihre Pflegedienstleitung, die Ihnen hierzu genauer Auskunft geben kann.
        Liebe Grüße

  • Hallo ,

    Ich habe gehört das ab Juli 2023 Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung keine körpernahe Maßnahmen mehr machen dürfen ? .

    Ich bin schockiert und mach mir große Sorgen um meine Stelle …..

    Mit freundlichen Grüßen

    Herr Jansen

    • Hallo Herr Jansen,
      dieses Vorhaben ist uns derzeit nicht bekannt. Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung sind in der Personalbemessung weiterhin berücksichtigt. Aus welcher Quelle haben Sie diese Information denn erhalten? Dann können wir uns das gern einmal ansehen.

  • Hallo und guten Morgen!
    Sollte das PeBeM für die vollstationäe Langzeitpflege auch in teilstationären Bereichen umgesetzt werden, oder ist das auch da nicht umsetzbar?
    LG und ein frohes Osterfest.

    • Hallo! Nein, das Personalbemessungsverfahren nach §113c SGB XI gilt ausschließlich für die vollstationäre Langzeitpflege. Für die ambulante Pflege ist der Gesetzgeber zu dem Schluss gekommen, dass eine Personalbemessung, welche sich am Bedarf der Pflegebedürftigen ausrichtet, in dieser Form nicht möglich ist. In der ambulanten Pflege richten sich Art und Ausmaß der zu erbringenden Leistungen oft danach, was die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen als relevant erachten und daher selten eine objektive Bewertung dessen stattfindet. 

      Es gibt aber das Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums, weitergehend zu prüfen, wie Pflegekräfte in der ambulanten Pflege entlastet werden können. Dazu gibt es auch eine Roadmap, die Sie hier finden: Roadmap zur Einführung eines Personalbemessungsverfahrens

  • Toller Beitrag. Die Mitarbeitergewinnung wird auch im Jahr 2023 von großer Bedeutung sein. Mit dem anhaltenden Fachkräftemangel und den steigenden Anforderungen an die Arbeitgebermarke und die Arbeitsplatzkultur werden Unternehmen noch stärker um die besten Talente konkurrieren müssen.

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    Matthias Jörke

    Über den Autor

    Matthias Jörke

    Matthias Jörke startete seine berufliche Laufbahn als examinierter Altenpfleger und gab sein Fachwissen später als Pflegeschulleiter weiter. Heute berät er für easySoft Pflegeeinrichtungen rund um das Thema Ausbildungsmanagement.

    Wer wir sind

    1994 entstand easySoft aus der Idee, endlose Papierlisten für die Fortbildungs­planung von Pflegekräften zu digitalisieren. Bis heute kommen viele unserer Mitarbeiter aus dem Gesundheits­wesen und bringen ihre Perspektive bei unseren Lösungen für das Bildungs­management und die Personal­entwicklung ein.

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