Wie viele Pflegekräfte schreibt das Gesetz pro Bewohner vor?
15. September 2025 // gepostet in
Wie viele Pflegekräfte pro Bewohner nötig sind, hängt vom Pflegegrad ab. Nach § 113c SGB XI gibt es feste Werte. Zum Beispiel müssen pro Bewohnerin mit Pflegegrad 5 folgende Qualifikationen in der Einrichtung vorhanden sein:
- 0,1758 Vollzeitäquivalente (VZÄ) Hilfskraftpersonal ohne Ausbildung
- 0,1102 VZÄ Hilfskraftpersonal mit landesrechtlich geregelter Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege mit einer Ausbildungsdauer von mindestens einem Jahr
- 0,3842 VZÄ Fachkraftpersonal
Die detaillierte Auflistung des benötigten Personalschlüssels finden Sie im Gesetzestext. Hiermit lässt sich genau berechnen, wie viele Pflegekräfte eine Einrichtung insgesamt einsetzen muss. Eine Hilfe dabei ist unser Excel-Rechner für die Personalbemessung.
