Bis wann müssen Pflegeheime die Personalbemessung (PeBeM) umsetzen?
15. September 2025 // gepostet in
Die Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege ist seit dem 01.07.2023 gesetzlich vorgeschrieben. Pflegeeinrichtungen haben bis zum 31.12.2025 Zeit, die neuen Personalanhaltswerte vollständig umzusetzen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Personalausstattung Schritt für Schritt an die Vorgaben des § 113c SGB XI angepasst wird.
