Neues Gesetz für die Pflegefachassistenz 2025: Ausbildung wird bundeseinheitlich
19. September 2025 // gepostet in Allgemeine Trends , Ausbildung
Bereits im September 2024 wurde ein Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung im Kabinett verabschiedet, allerdings durch den Bruch der Koalition nicht umgesetzt. Im zweiten Anlauf wurde der Gesetzentwurf im August 2025 im Kabinett beschlossen. Sobald Bundestag und Bundesrat zustimmen, startet die herausfordernde Umsetzung in der Praxis.
Wie verändert sich die Ausbildung der Pflegefachassistenz?
Mit dem neuen Gesetz soll die Ausbildung zur Pflegefachassistenz auf Bundesebene vereinheitlicht und klarer strukturiert werden. Letztlich sollen durch die gesetzlichen Änderungen und eine angemessene Ausbildungsvergütung mehr Menschen für die Pflege gewonnen werden. Durch einen einfacheren Zugang zur Ausbildung helfen diese künftigen Pflegefachassistenzpersonen des Weiteren, den Personalbedarf in der Pflege zu sichern. Auch ausländische Abschlüsse können laut des Bundesgesundheitsministeriums einfacher durch eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang anerkannt werden, statt durch eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung.
Die bisherigen 27 Länderregelungen für Pflegehilfe und Pflegeassistenz führten zu „erheblichen Unterschieden in Qualität, Vergleichbarkeit und Berufsmobilität.“, so der Deutsche Pflegerat. „Das hatte unmittelbare Folgen für die Versorgungssicherheit und die Attraktivität des Berufs“, ergänzt die Präsidentin des Deutschen Pflegerats Christine Vogler in ihrer Pressemitteilung.
So eine gewünschte Vereinheitlichung auf Bundesebene bringt große Herausforderungen in der Umsetzung auf Landesebene und letztlich in den Schulen selbst mit sich. Von der Eignung der Lehrkräfte, über die Erarbeitung eines einheitlichen Curriculums, die Koordination der Praxiseinsätze – es stehen viele Entscheidungen an, um die Ausbildung zukunftsfähig zu gestalten.
Häufige Fragen zur Pflegeassistenzausbildung
Bisher war die Pflegehilfe/Pflegeassistenz landesrechtlich uneinheitlich geregelt. Oft mit sehr kurzer Ausbildungszeit, teils unvergütet und inhaltlich stark auf Grundpflege begrenzt. Die Pflegefachassistenz wird ab 2027 eine bundeseinheitliche, vergütungspflichtige, 18-monatige generalistische Ausbildung mit klar definierten Kompetenzen, bundesweiter Anerkennung und Anschlussmöglichkeiten zur Pflegefachkraft.
Die geplante Ausbildungsdauer für die Pflegefachassistenz ist auf 18 Monate angesetzt. Dagegen steht eine längere Ausbildung von 36 Monate in Vollzeit für die Pflegefachkraft. Während dieser Ausbildungszeit hat eine Pflegefachkraft mindestens 2.500 Stunden praktische Pflichteinsätze, die auf verschiedene Einsatzorte aufgeteilt sind. Insbesondere hierdurch kommt es zu Unterschieden in der Komplexität der Pflegeaufgaben und dem Verantwortungsbereich der Berufsgruppen.
Leichterer Zugang zur Pflegefachassistenzausbildung
Die neue 18-monatige Ausbildung in Vollzeit startet voraussichtlich am 1. Januar 2027. Der Zugang zur Ausbildung ist im Gesetzentwurf mit Hauptschulabschluss oder bei positiver Prognose der Pflegeschule ohne formalen Abschluss möglich. Vorqualifikationen verkürzen die Ausbildungsdauer und neu ist, dass auch abgebrochene Pflegefachausbildungen angerechnet werden sollen. Der Zugang zu einer anschließenden höheren Ausbildung zur Fachkraft ist nach der Pflegefachassistenzausbildung ebenfalls erleichtert. Auch sollen Pflegefachassistenten, laut der Pressekonferenz vom 6. August 2025 von Gesundheitsministerin Nina Warken, mehr Kompetenzen bekommen, um letztlich auch die Fachkräfte zu entlasten. Parallel wurde das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege angestoßen, um die Arbeitsbedingungen zu erleichtern.
Forderung nach gezielten Nachbesserungen am Pflegefachassistenzgesetz
Doch einige dieser Punkte und die Formulierungen im Gesetzentwurf werden von Experten und Verbänden durchaus kritisch gesehen. So fordert der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) beispielsweise in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf eine zweijährige Ausbildung. Um entsprechendes Fachwissen, Softskills und den erforderlichen Grad an Selbstständigkeit zu erlangen, sollte die die Dauer von 24 Monaten „für die Pflegefachassistenzausbildung vorausgesetzt werden, zumal hier im Vergleich mit anderen zweijährigen Ausbildungsberufen eine besondere Gefahrengeneigtheit in der Berufsausübung besteht.“
Anders sieht das zum Beispiel der Arbeitgeberverband Pflege, der eine einjährige Ausbildung fordert, um das dringend benötigte Personal schnell auf den Arbeitsmarkt zu bringen.
Wie grenzen sich Pflegefachassistenten und Pflegefachkräfte ab?
Wie die unterschiedlichen Ansichten der Verbände, wird es sicherlich auch auf Länderebene in der Gestaltung der Ausbildung zu verschiedenen Meinungen kommen. Man darf gespannt sein auf die Einigung, die Zusammenarbeit der Ausschüsse sowie die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes in Form einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die neue Ausbildung aussehen wird.
Worin werden sich also Pflegeassistenz und Pflegefachkraft unterscheiden und inwieweit erfolgt hier eine Abgrenzung im Gesetzentwurf?
Vieles ist noch zu klären und dazu finden im September und Oktober 2025 Lesungen und Anhörungen in Bundestag und Bundesrat statt. Nach der finalen Zustimmung der Kammern wird ein Inkrafttreten in Teilen für Januar 2026 erwartet.
Pflege stärken durch bessere Ausbildung und klare Berufsprofile
Letztlich müssen mehr Menschen für Berufe in der Pflege begeistert werden und der Zugang über verschiedene Bildungsstufen ermöglicht werden, um den steigenden Personalbedarf zu decken.
Mit dem Pflegefachassistenzgesetz will die Bundesregierung die Pflege stärken und Berufsprofile schärfen. Entscheidend bleibt eine sehr gute Qualität der Ausbildung. Doch die Differenz zwischen Reformwillen und realistisch umsetzbaren Standards bleibt.
Wo sehen Sie die Vorteile, wo die Herausforderungen der neuen Ausbildung? Wir sind gespannt auf Ihre Erfahrungen und Meinungen in den Kommentaren.