Welche Qualifikationen berücksichtigt die Personalbemessung (PeBeM)?
15. September 2025 // gepostet in
Das PeBeM unterscheidet gesetzlich drei Qualifikationsgruppen:
- Hilfskraftpersonal ohne Ausbildung
- Hilfskraftpersonal mit landesrechtlich geregelter Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege mit einer Ausbildungsdauer von mindestens einem Jahr
- Fachkraftpersonal
Pro Pflegegrad der Heimbewohner ist im Gesetz aufgelistet, wie viele Vollzeitäquivalente der entsprechenden Qualifikationsstufe im Pflegeheim vorhanden sein müssen.
