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Barrierefrei in die Zukunft – mit easySoft bestens auf das BFSG 2025 vorbereitet
26|02|2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft tritt, setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um. Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sind. Dadurch wird eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben gefördert. Auch andere Personengruppen, wie Senioren oder Menschen mit eingeschränkter digitaler Erfahrung, profitieren von diesen Verbesserungen.
Dies betrifft insbesondere Websites, Apps und andere digitale Plattformen, die von Verbrauchern genutzt werden. Die Anforderungen basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA, und umfassen Aspekte wie:
- Wahrnehmbarkeit (z. B. klare Kontraste),
- Bedienbarkeit (z. B. Navigation per Tastatur),
- Verständlichkeit (z. B. einfache Sprache),
- Robustheit (z. B. Unterstützung von Screenreadern).
Bin ich vom BFSG betroffen?
Wann muss ich meine Website barrierefrei gestalten?
Das BFSG unterscheidet klar zwischen B2C- (Business to Customer) und B2B-Webanwendungen (Business to Business). Betroffen sind alle digitalen Dienste, die Endverbrauchern (natürlichen Personen) Produkte oder Dienstleistungen anbieten.
Welche Ausnahmen gibt es beim BFSG?
Nicht unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen:
- Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeiter und Umsatz <2 Mio. €).
- Reine Präsentationswebsites ohne Transaktionsmöglichkeiten.
B2B-Webanwendungen:
Webanwendungen, die ausschließlich für Geschäftskunden (B2B) entwickelt wurden, sind grundsätzlich vom BFSG ausgenommen. Beispiele:
- Interne Verwaltungsplattformen: Tools zur Organisation von Unternehmensressourcen oder Mitarbeiterschulungen.
- Websites ohne Endverbraucherzugang: Plattformen, die ausschließlich Geschäftskunden bedienen und dies klar kommunizieren.
Achtung: Sobald eine Webanwendung auch von Verbrauchern genutzt werden könnte, z. B. durch fehlende Abgrenzung, wird sie als B2C-Angebot eingestuft und unterliegt den BFSG-Vorgaben. Um Missverständnisse zu vermeiden, müssen B2B-Websites eindeutig kennzeichnen, dass sie sich ausschließlich an Unternehmen richten.
Zusammenfassend:
- B2C: Vollumfängliche Pflicht zur Barrierefreiheit für transaktionsbasierte Webanwendungen (Shops, Buchungssysteme, Bildungsplattformen).
- B2B: Keine unmittelbare Pflicht, außer bei Interaktionsüberschneidungen mit dem B2C oder in der Lieferantenrolle für B2C-Unternehmen.
- Risiko bei unklarer Abgrenzung: Selbst ein einziger Verbrauchervertrag kann B2B-Webanwendungen in den Anwendungsbereich des BFSG ziehen.
Ich muss das BFSG erfüllen – Was muss ich tun?
Darum kümmert sich easySoft
Wir stellen sicher, dass unsere Webanwendung easySoft Publish die technischen Voraussetzungen für Barrierefreiheit erfüllt. In unserer Konformitätserklärung finden Sie eine detaillierte Übersicht über bereits umgesetzte Maßnahmen und zukünftige Entwicklungen.
Unsere Maßnahmen:
- Prüfung durch die HdM Transfer- und Weiterbildungsgesellschaft mbH
- Usability-Test mit echten Nutzenden, um Optimierungspotenziale zu identifizieren
- Bereitstellung einer Muster-Barrierefreiheitserklärung, die individuell anpassbar ist
- Vortrag auf unserer Anwenderkonferenz in Hannover zur benutzerfreundlichen und barrierefreien Gestaltung von Publish-Seminaren
- Kontinuierliches Monitoring durch automatisierte Scans und manuelle Tests
Warum betrifft das BFSG vor allem easySoft Publish?
Insbesondere externe Plattformen wie easySoft Publish, die als öffentliches Anmeldeportal, Kundenportal oder E-Commerce-Seite für private Nutzer dienen können, stehen im Fokus und fallen unter die Regelungen des BFSG. Andere easySoft-Produkte, wie easySoft 5, sind als interne, d. h. nicht-öffentliche, Verwaltungssysteme konzipiert und fallen daher nicht in den direkten Anwendungsbereich des Gesetzes.
Diese Punkte müssen Sie selbst erledigen
Sie sind verantwortlich für die Inhalte, die Sie Ihren Besuchern zur Verfügung stellen. Dazu gehören:
- Einfache Sprache: Formulieren Sie Inhalte sowie Titel von Formularfeldern und Links in klarer, verständlicher Sprache.
- Textalternativen: Stellen Sie für alle Nicht-Text-Inhalte wie Bilder auf Ihren Info-Seiten und in den Info-Bereichen Textalternativen bereit (z. B. Alt-Tags).
- Untertitel für Videos: Eventuell eingebundene Videos müssen mit Untertiteln versehen sein.
- HTML-Struktur: Verwenden Sie eine korrekte HTML-Struktur und semantische Auszeichnungen auf Ihren Info-Seiten (z. B. logische Gliederung Ihrer H1 – H6 Überschriften).
- Kontrast: Achten Sie auf ausreichenden Kontrast zwischen Text und Hintergrund, um die Lesbarkeit zu verbessern. Dies betrifft sowohl von Ihnen erstellte Info-Seiten als auch die Farben, die Sie in den Layouteinstellungen festlegen.
- Barrierefreie Dokumente: Stellen Sie sicher, dass auch eingebundene Dokumente wie PDFs barrierefrei sind.
- Erklärung zur Barrierefreiheit: Veröffentlichen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit in Ihrer Publish-Umgebung. Wie eine solche Erklärung in Ihrer Publish-Umgebung aussehen kann, haben wir auf unserer Beispielseite für Sie dargestellt.
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Mit easySoft an Ihrer Seite können Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und zugleich eine inklusive Nutzererfahrung schaffen.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie sich weiter informieren? Besuchen Sie unsere Anwenderkonferenz oder sprechen Sie Ihren persönlichen Kundenberater an!
Publish Design Templates: Wir übernehmen die Barrierefreiheit

Für Kunden mit Publish-Design-Templates übernehmen wir die barrierefreie Anpassung automatisch und stellen Ihnen die aktualisierten Designs zeitnah zur Verfügung.
Beispiel für Barrierefreiheitserklärung

Wie eine Barrierefreiheitserklärung in Ihrer Publish-Umgebung aussehen kann, haben wir auf unserer Beispielseite für Sie nachgebaut.