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Widerrufsbutton: Neue Vorgabe mit easySoft Publish umsetzen

Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die online Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern abschließen, eine digitale Widerrufsmöglichkeit auf ihrer Website bereitstellen. Die Grundlage dafür bildet der neue § 356a BGB, der eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt. Ein Vertrag soll auf diese Weise im Internet genauso einfach widerrufen werden können, wie er abgeschlossen wurde.

Konkret bedeutet das: Auf der Website muss eine gut sichtbare, leicht zugängliche Funktion vorhanden sein, über die ein Widerruf erklärt werden kann. Dabei dürfen keine Hürden, keine Registrierung und keine Umwege über E-Mail oder Telefon bestehen. Nach dem Absenden muss der Widerruf automatisch per E-Mail bestätigt werden.

Sind Sie von den Vorgaben zum Widerrufsbutton betroffen?

Die neue Pflicht betrifft alle Unternehmen, die Online-Verträge mit Endverbraucherinnen und Endverbrauchern abschließen, also alle B2C-Unternehmen. Wenn Sie easySoft Publish nutzen, um Ihre Seminare, Kurse oder Veranstaltungen online zur Anmeldung für Privatpersonen anzubieten, dann gilt die neue Regelung auch für Sie.

Widerrufsbutton mit Programmversion 2026.2 umsetzbar

Mit der Programmversion 2026.2 steht Ihnen in easySoft Publish eine fertige Lösung zur Verfügung, mit der Sie die neue gesetzliche Anforderung abbilden können.

Die neue Funktion umfasst im Wesentlichen:

  • Widerrufslink in der Fußzeile: In den allgemeinen Einstellungen von Publish lässt sich ein Widerrufslink aktivieren, der dauerhaft in der Fußzeile Ihrer Publish-Seite angezeigt wird – optisch hervorgehoben und für Ihre Teilnehmenden jederzeit erreichbar.
  • Konfigurierbares Widerrufsformular: Per Klick auf den Widerrufslink öffnet sich eine Formularseite, auf der Ihre Teilnehmenden den Widerruf erklären können. Das Formular ist frei konfigurierbar und unterscheidet zwischen eingeloggten Benutzern und Gästen. Eingeloggte Benutzer erhalten ihre Daten automatisch vorausgefüllt; Gäste haben die Möglichkeit, sich vorher einzuloggen oder den Widerruf direkt als Gast abzusenden.
  • Automatische E-Mail-Bestätigung: Nach dem Absenden erhalten die widerrufenden Personen eine Eingangsbestätigung per E-Mail, inklusive Datum und Uhrzeit. Gleichzeitig werden Sie als Anbieter automatisch über den eingegangenen Widerruf informiert.
  • Dokumentation im System: Bei eingeloggten Benutzern wird automatisch ein Vorgang im System erzeugt und mit dem Kontakt verknüpft. Bei Gästen wird der Widerruf als Publish-Nachricht dokumentiert und für Publish-Administratoren zugänglich gemacht.
  • Bot-Schutz und Barrierefreiheit: Das Formular ist mit Schutzmechanismen gegen automatisierte Anfragen ausgestattet und berücksichtigt grundlegende Anforderungen an Barrierefreiheit. 

So nehmen Sie die Funktion in Betrieb

Die Einrichtung erfolgt in wenigen Schritten direkt in Ihrem Publish-System. Wir liefern bereits entsprechende Vorlagen für Modulsicht, Widerruf-Formular sowie entsprechende E-Mail Vorlagen direkt mit.

  1. Update von easySoft 5 und easySoft Publish auf die Programmversion 2026.2 (Service Release 5). Dieses Update steht ab dem 24.06.2026 für Sie zur Verfügung.
  2. Widerrufslink aktivieren: Navigieren Sie in die Allgemeinen Einstellungen zum Abschnitt Fußzeile. Dort können Sie den Widerrufslink aktivieren, die Beschriftung individuell festlegen (z. B. „Vertrag widerrufen") und die vorbereitete Modulsicht “easySoft_Vertragswiderruf” hinterlegen.
  3. Empfänger für interne Benachrichtigungen hinterlegen: Öffnen Sie die Modulsicht „easySoft_Vertragswiderruf“ und tragen Sie die E-Mail-Adresse(n) ein, an die eingehende Widerrufe gemeldet werden sollen.
  4. Formular individualisieren: Passen Sie ggf. das vorbereitete Formular an ihre individuellen Anforderungen an. 

Nach der Einrichtung ist die Funktion sofort aktiv und Ihre Publish-Seite erfüllt die neue gesetzliche Anforderung.

Jetzt umsetzen und gesetzliche Vorgaben erfüllen

Die gesetzliche Pflicht gilt seit dem 19. Juni 2026. Mit der Programmversion 2026.2 stehen Ihnen bereits alle Mittel zur Verfügung, um die Anforderung umzusetzen. 

Bei Fragen zur Einrichtung unterstützt Sie Ihr persönlicher Kundenberater gerne.